Energie treibt unsere Mobilität an, lässt unsere Rechenzentren arbeiten und beheizt unsere Wohnungen. Ob als Kraftstoff, Strom oder Wärme – ohne Energie läuft so gut wie nichts! Neben der Energiewende stellt die zunehmende Digitalisierung einen weiteren Paradigmenwechsel für die Energiewirtschaft dar. Energieversorger werden mit dem Umgang komplexer Technologien konfrontiert und stehen vor der Herausforderung, hohen Qualitätsansprüchen gerecht zu werden. Die Zukunft besteht aus der intelligenten Nutzung und Vernetzung nachhaltiger Energiequellen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes. Erreichen Sie Nachhaltigkeitsziele, senken Sie Ihre Kosten und steigern Sie die Rentabilität.
Sprechen Sie uns an und profitieren Sie nachhaltig!
Wir finden für Sie das passende Förderprogramm
Die Bundesregierung hat eine Förderstrategie für Beratungs- und Investitionsprogramme für Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien im Wärmesektor entwickelt. Wir helfen Ihrem Unternehmen, geeignete Fördermaßnahmen zu finden.
So wird beispielsweise die Durchführung eines Audits und die Festlegung von Verbesserungsmaßnahmen mit bis zu 8.000 Euro bezuschusst. Auch die Erhöhung des Primärenergieeinsatzes, die Optimierung von Umwandlungsprozessen und die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger als Primärenergiequelle sind Maßnahmen, die staatlich gefördert werden.
Wir finden für Sie die richtigen Energieeffizienzmaßnahmen
Wir finden gemeinsam mit Ihnen den für Ihr Unternehmen am besten geeigneter Weg zur Energieeffizienz. Durch die Erstellung eines offiziellen Energieeffizienzverbesserungsplans, die formale Durchführung eines Audits nach DIN EN 16247 oder die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO50001.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Energiekosten mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zu senken
Ausgehend von der Erstellung einer Diagnose der aktuellen Energieeffizienz Ihres Unternehmens helfen wir Ihnen, einen Energieverbesserungsplan zu entwickeln. Ein solcher Plan muss je nach Energiebilanz und Art Ihres Unternehmens konkrete, umsetzbare und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen enthalten und ist für KMU mit einem Energieverbrauch zwischen 2,5 und 7,5 Gwh im Jahr obligatorisch. Wir begleiten Sie auch bei der Umsetzung des Verbesserungsplans.
Ein Unternehmen, das kein KMU ist und einen Energieverbrauch zwischen 2,5 und 7,5 Gwh im Jahr hat, ist verpflichtet, ein formales Energieaudit nach DIN EN 16247 vorzulegen. Dieses beinhaltet eine Analyse und Bewertung des Energieverbrauchs, ermittelt und priorisiert Energieeffizienzpotenziale und fasst die Ergebnisse in Form eines Berichts inklusive eines Aktionsplans zusammen. Das Audit muss alle 4 Jahre revalidiert werden. Der Maßnahmenplan muss eine wirtschaftliche Bewertung mit Amortisationszeiten enthalten.
Wir unterstützen Sie dabei, die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern
Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gwh pro Jahr sind verpflichtet, ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001 einzuführen. Dieses System ermöglicht durch die kontinuierliche Verbesserungsmethodik Plan-Do-Check-Act (PDCA) ein hohes Maß an Energieeffizienz zu gewährleisten. Mit einem EnMS entfällt es auch für KMU die Verpflichtung zur Durchführung eines Audits und dessen Revalidierung alle 4 Jahre. Wir beraten Sie bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach der Norm ISO50001.
Schritt für Schritt zu Ihrem Erfolg
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage
Die Durchführung eines Audits, die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen oder die Einführung eines Energiemanagementsystems kann eine große Herausforderung darstellen, da die personellen und finanziellen Ressourcen für die Durchführung solcher Projekte fehlen. Es gibt jedoch mehrere wichtige staatliche Fördermöglichkeiten, die die Umsetzung der Maßnahmen in Ihrem Unternehmen unterstützen. Je nach Größe Ihres Unternehmens gibt es die passende Maßnahme und staatliche Fördermöglichkeit dafür. Wir beraten Sie gerne, um die für Sie beste Kombination zu finden.
Das Energieeffizienzgesetz unterstützt die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), ihre betriebliche Leistung auf nachhaltige Weise zu verbessern.
Die Energieeffizienz zu erhöhen, verringert nicht nur den CO2-Fußabdruck des Unternehmens, sondern senkt auch die Primärenergie- und Betriebskosten.
Im Rahmen der Energiewende in Deutschland wird es auch neben der Nutzung von erneuerbaren Primärenergieträgern die Steigerung der Energieeffizienz in Prozessen und Unternehmen gefördert.
Seit 2015 sind, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Energiedienstleistungen EDL-G, große Unternehmen zur Durchführung eines Energieeffizienzaudits verpflichtet. Dieses Audit nach den Vorgaben der DIN EN 16247 regt die Erstellung und Veröffentlichung eines Energieeffizienzverbesserungsplans an, oder, alternativ dazu, die Einführung eines Energiemanagementsystems nach den Richtlinien der ISO 50001.
Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im November 2023 erweitert sich jedoch auch sein Anwendungsspektrum. Nun sind nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Verbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr verpflichtet, zumindest ein Energieeffizienzaudit nach DIN EN 16247 durchzuführen, das den Ist-Zustand und einen realisierbaren Energieeffizienzverbesserungsplan ermittelt.